Operator-Eignungstest

über die Ausbildung und Prüfung von Bedienungspersonal für selbstfahrende Arbeitsbühnen im Straßenverkehrssektor

Medizinische Tauglichkeit und Nachweis der medizinischen Tauglichkeit

Gépkezelő szakma megszerzéséhez szükséges „szakmai alkalmassági vizsgálat”

Die arbeitsmedizinische Tauglichkeitsuntersuchung ist diejenige, die in Anhang NM 4 des Dekrets 33/1998 NM für "Berufe und Tätigkeiten mit hohem Unfallrisiko" vorgeschrieben ist. Nach der Prüfung ist der Bediener berechtigt, Maschinen entsprechend seiner OKJ-Qualifikation zu bedienen, unabhängig davon, für welchen Arbeitgeber er arbeitet, und abhängig von seinem Alter und seinem Gesundheitszustand.

„Szakmai alkalmassági vizsgálat” foglalkozás-egészségügyi szakellátó helyek.

Foglalkozás-egészségügyi „munkaköri alkalmassági vizsgálat”

Die in Artikel 6 (1) des Dekrets 33/1998 NM vorgesehene berufliche Eignungsprüfung ist eine Voraussetzung für die Besetzung der betreffenden Stelle. In jedem Fall ist es Aufgabe und Kosten des Arbeitgebers, den Bewerber zu dieser Untersuchung zu "schicken". Ein Beispiel: Ein Lagerarbeiter wird von seinem eigenen Angestellten zu diesem Test geschickt. Die medizinische Eignung für den Arbeitsplatz gilt nur für den betreffenden Arbeitgeber.

Bestimmte kostenpflichtige Gesundheitsdienste

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